Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 14.06.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Ressort Publikationen
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 461 13 40,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Dienst öffentliche Ausschreibungen,
zu Hdn. von
Projekt (24027) 704 Relaunch Amtsblattportal, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 461 13 40,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 01.07.2024
- Bemerkungen: Fragerunde 1: 01.07.2024
Fragerunde 2: 07.08.2024
Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 27.08.2024 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4.
a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter. c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 02.09.2024, Bemerkungen:
Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.2 Projekttitel der Beschaffung- (24027) 704 Relaunch Amtsblattportal
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- (24027) 704
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72212100 - Entwicklung von branchenspezifischer Software, | | 72212312 - Entwicklung von Software für das elektronische Publizieren, | | 72267000 - Software-Wartung und -Reparatur, | | 72268000 - Bereitstellung von Software |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Beschafft werden Leistungen zur Konzeption, Entwicklung, Einführung, zum Betrieb, für die Pflege und Weiterentwicklung der Nachfolgelösung des heutigen Amtsplattportals. Zudem werden Wartungs- und Supportleistungen für die produktive Laufzeit der Plattform beschafft.
Die zu entwickelnde Plattform hat einen ähnlichen Funktionsumfang wie die heutige Lösung. Amtsblätter sollen zwar immer noch ihren eigenen Auftritt haben, werden aber neu als Teil eines gesamtschweizerischen Portals angezeigt. Ein Amtsblatt entspricht somit der Anzeige einer Teilmenge aller öffentlichen Meldungen in einem amtsblattspezifischen Layout.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Bern
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.03.2025, Ende: 31.12.2036
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: - OP01: Realisierung Release Nr. 0.2 bis 1.0, bis «GoLive», gemäss Anhang 8 «Projektplan»
- OP02: Realisierung Release Nr. 1.1 bis 2, ab «GoLive», gemäss Anhang 8 «Projektplan» - OP03: Einführung, ab ca. 3 Monaten vor «GoLive», während sechs Monaten - OP04: Weiterentwicklung, ab «GoLive» bis 31.12.2036 - OP05: Wartung & Support, ab «GoLive» bis 31.12.2036 - OP06: IT-Betrieb, 01.06.2026 bis 31.12.2036
2.10 Zuschlagskriterien- ZK 01 Preis
Gewichtung 30%
ZK 02 Qualität des Angebots
Gewichtung 5% ZK 03 Leistungsgüte
Gewichtung 10% ZK 04 Konzepte
Gewichtung 35% ZK 05 Assessment
Gewichtung 20% Erläuterungen:
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1, 6, 7 und 10 der Ausschreibungsunterlagen und im Pflichtenheft Ziffer 6.3 ersichtlich.
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
- Bemerkungen: Diese sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen und zusätzlich zum Grundangebot gesondert einzureichen. Die Vorteile und Gleichwertigkeit der Varianten bezüglich Zielerreichung sind zwingend zu begründen, ansonsten diese nicht berücksichtigt werden.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Bemerkungen: 01.03.2025 – 31.12.2027 Projektvertrag
01.06.2026 – 31.12.2036 Betriebsvertrag
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Die in Anhang 1 aufgeführten Teilnahmebedingungen müssen vollständig und ohne Einschränkung oder Modifikation erfüllt und nachgewiesen werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Keine
3.3 Zahlungsbedingungen- 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt.
Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung finden Sie auf folgender Webseite: https://www.efv.admin.ch/efv/de/home/efv/erechnung/aktuell.html
3.4 Einzubeziehende Kosten- Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben etc.
3.5 Bietergemeinschaft- Nicht zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Anbieter zu erbringen. Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind zugelassen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Nachweis: Bestätigung sowie Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes. Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem zentralen Firmenindex (www.zefix.ch). Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes. Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02 Erfahrung Entwicklung Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung mit Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität (Programmierung/Konfiguration einer Webapplikation zur Publikation von Bekanntmachungen inkl. Anbindung von Umsystemen) vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von einem Referenzauftrag, welcher frühestens 2017 erfolgreich und vollständig abgeschlossen wurde und über eine Projektdauer von mindestens 3 Jahre gelaufen ist, nach. Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Nachweis: Bestätigung sowie Angabe von Referenzen: Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 4) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
EK03 Betrieb: Container-Technologie Der Anbieter muss über Know-how und Erfahrung im Aufbau, in der Konfiguration und im Betrieb von Container-Umgebungen mit Kubernetes verfügen. Nachweis: Bestätigung sowie Angabe von mindestens einem Referenzprojekt, das frühestens 2017 erfolgreich abgeschlossen wurde. Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 4) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
EK04 Ansprechpartner Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Nachweis: Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.
EK05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können. Nachweis: Bestätigung.
EK06 Personelle Ressourcen Der Anbieter bestätigt, dass er über die nötigen Ressourcen mind. gemäss Spalte D im Anhang 9 zur Erfüllung des Auftrags verfügt. Nachweis: Als Nachweis ist der Anhang 9 "Skillmatrix" wahrheitsgetreu und vollständig auszufüllen und einzureichen. Auch die gemäss Anhang geforderten Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen.
EK07 Personensicherheitsprüfung (3. Kap. ISG) Der Anbieter setzt auf erstes Verlangen nur individuell identifizierte Personen mit Sicherheitserklärung der erwarteten Stufe ein. Der Anbieter unterstützt zu absolvierende Prüfungen und bringt bei Auslandbezug selbst auf eigene Kosten die nach Anleitung der Fachstelle notwendigen amtlichen Dokumente inkl. Übersetzung in eine Amtssprache sowie Beglaubigungen und Überbeglaubigungen bei. Der Anbieter hat die Dauer noch durchzuführender Prüfungen – insb. aufwändigerer mit Auslandbezug – in der Planung des Angebots berücksichtigt. Erläuterungen zur Personensicherheitsprüfung sind auf der Website https://www.sepos.admin.ch/de/personensicherheitspruefung erhältlich. Nachweis: Schriftliche Bestätigung der folgenden Punkte: 1. Der Anbieter bestätigt, auf erstes Verlangen nur Personen mit Sicherheitserklärung der verlangten Stufe einzusetzen. 2. Der Anbieter bestätigt, Personensicherheitsprüfungen zu unterstützen und nach Anleitung der Fachstelle notwendige Dokumente, inkl. Übersetzungen in eine Amtssprache sowie Beglaubigungen und Überbeglaubigungen selbst auf eigene Kosten beizubringen. 3. Der Anbieter bestätigt, die Dauer noch durchzuführender Personensicherheitsprüfungen berücksichtigt zu haben.
EK08 Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen 11 und 12 festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Nachweis: Bestätigung.
EK09 Akzeptanz der AGBs - Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024) - die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024) - Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024) Die AGB sind abrufbar unter: https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html Nachweis: Bestätigung.
EK10 Akzeptanz der Vertragsentwürfe Der Anbieter ist bereit, die Vertragsentwürfe in Anhang 13 bis 15 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren. Nachweis: Bestätigung.
EK11 Charakteristische Leistungen Charakteristische Leistungen sind von der Anbieterin selbst zu erbringen. Mindestens die nachfolgenden Leistungen dürfen nicht durch Subunternehmen erbracht werden: Teilprojektleitung und Entwicklungsarbeiten am Kernsystems ODER IT-Betrieb der Plattform (je nach Kernkompetenz des Anbieters). Nachweis: Bestätigung und Deklaration unter Angaben Subunternehmer im Anhang 2 "Angaben zum Anbieter".
EK12 IKT-Grundschutz Der Anbieter bestätigt die Anerkennung und Einhaltung der IKT-Grundschutzvorgaben in der Bundesverwaltung gem. https://www.ncsc.admin.ch/ncsc/de/home/dokumentation/sicherheitsvorgaben-bund/sicherheitsverfahren/grundschutz.html Nachweis: Bestätigung.
EK13 IT-Sicherheit und Datenschutz Der Anbieter verpflichtet sich, die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung einzuhalten. Er verpflichtet sich, die wirtschaftlich zumutbaren sowie technisch und organisatorisch möglichen Vorkehrungen zu treffen, damit die im Rahmen der Vertragsabwicklung anfallenden, für die korrekte Vertragserfüllung verfügbar gemachten oder bei ihnen entstandenen Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme Dritter wirksam geschützt sind. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um sicherheitsrelevante oder personenbezogene Daten handelt. Es sind dabei alle gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die Anforderungen und Vorgaben des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) einschliesslich Ausführungsverordnung und Bundesgesetz über die Informationssicherheit beim Bund (ISG). Nachweis: Bestätigung.
EK14 Codereview Der Anbieter stimmt zu, dass der von ihm im Rahmen des Projekts erarbeitete Code von einer Drittenfirma im Auftrag der Bedarfsstelle zwecks Qualitätssicherung gereviewt werden darf. Nachweis: Bestätigung.
EK15 Gesetzliche Grundlage EMBAG, Artikel 9 Der Anbieter verpflichtet sich, die Bestimmungen über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) einzuhalten. Wird die Grundplattform "Amtsblattportal" über eine Open-Source-Lizenz bereitgestellt, muss der Quellcode für die Auftraggeberin und für allfällige Dritte einsehbar sein. Bei der Nutzung des "Amtsblattportals" durch die Auftraggeberin sowie ihre Partner und Kunden dürfen keine Lizenzgebühren entstehen. Nachweis: Der Anbieter bestätigt, dass wenn die Grundplattform mit einer Open-Source-Lizenz bereitgestellt wird, die verwendete Open-Source-Lizenz im Angebot aufgeführt wird.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch, Französisch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024) - die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024) - Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024) Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen- Die bestehende Anbieterinnen mimacom AG und Systemfive AG sind zum Verfahren zugelassen.
4.6 Sonstige Angaben- Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das vorteilhafteste ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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