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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1396329
12.02.2024|Projekt-ID 274495|Meldungsnummer 1396329|Vorankündigung

Vorankündigung

Publikationsdatum Simap: 12.02.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Luzern Dienststelle Informatik
Beschaffungsstelle/Organisator: Kanton Luzern Dienststelle Informatik, Ruopigenplatz 1,  6015  Luzern,  Schweiz,  E-Mail:  diin.itbeschaffung@lu.ch

1.2 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum :   04.03.2024, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Bei der vorliegenden Publikation handelt es sich um einen
Request for Information (RFI) und nicht um eine Vorankündigung auf eine Ausschreibung. Die Antworten zum RFI sind bis
spätestens am 04.03.2024 per E-Mail der Dienststelle Informatik (diin.itbeschaffung@lu.ch) zuzustellen.

1.3 Art des Auftraggebers

Kanton

1.4 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.5 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.6 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Request for Information (RFI): Marktabklärung KI Chatbot-Lösung

2.2 Aktenzeichen / Projektnummer

2024-001 RFI

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

2.4 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die vorliegende Marktabklärung soll aufzeigen, ob auf dem Markt geeignete Firmen vorhanden sind, welche als Generalunternehmer eine KI Chatbot-Lösung für den Kanton Luzern bereitstellen können.
Die Marktabklärung soll die Grundlagen für eine Abschätzung der Machbarkeit, der technischen Möglichkeiten, des Betriebs sowie der Weiterentwicklung einer KI Chatbot-Lösung beim Kanton Luzern aufzeigen.

2.5 Ort der Dienstleistungserbringung

Luzern

2.6 Aufteilung in Lose?

Nein

2.8 Werden Varianten zugelassen?

Ja

2.9 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.10 Ausführungstermin

Bemerkungen: Eine Ausschreibung für eine KI Chatbot-Lösung ist für Q2/Q3 2024 vorgesehen.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Bei der vorliegenden Publikation handelt es sich um einen RFI und keine Ausschreibung. Angebote sind keine erwünscht und werden auch nicht berücksichtigt. Die Auftraggeberin geht gegenüber der Informationslieferantin keine weiteren Verpflichtungen ein. Eine Teilnahme und Einsendung der Anbieterinformationen geschieht auf freiwilliger Basis und ist absolut unverbindlich. Eine Nichtteilnahme an diesem RFI führt nicht zum Ausschluss von einer allfälligen späteren Ausschreibung. Die Beantwortung des RFI gibt der Informationslieferantin keinerlei Vorteil für eine allfällig spätere Ausschreibung. Eine Teilnahme an diesem RFI führt nicht zu einer Vorbefassung hinsichtlich einer allfällig späteren Ausschreibung. Für die Beantwortung dieses RFI bzw. die diesbezüglichen Aufwendungen und zur Verfügung gestellte Dokumente der Informationslieferantin wird seitens Auftraggeber keine Entschädigung geleistet und sind vom der Informationslieferantin selber zu tragen.

3.5 Bietergemeinschaft

Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen

3.6 Subunternehmer

Subunternehmer sind zugelassen. Zieht die Leistungserbringerin zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt sie die
Gesamtverantwortung.

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.10 Bezugsquelle der Vorankündigungsunterlagen

unter www.simap.ch
Vorankündigungsunterlagen sind verfügbar ab: 12.02.2024  bis  04.03.2024
Sprache der Vorankündigungsunterlagen: Deutsch

3.11 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.2 Geschäftsbedingungen

AGB SIK für IKT-Leistungen (Ausgabe Januar 2020)

4.6 Sonstige Angaben

Termin für schriftliche Fragen: 20.02.2024 Falls sich beim Erstellen des RFI Fragen ergeben, können Sie diese anonymisiert ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden.
Da es sich hierbei um einen RFI und keine Ausschreibung handelt, besteht kein Rechtsmittel.