Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 12.02.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB AG
Einkauf Infrastruktur
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB AG Einkauf Infrastruktur,
zu Hdn. von
Janick Dällenbach / I-ESP-EIT-TC, Hilfikerstrasse 3,
3000
Bern 65,
Schweiz,
Telefon:
000,
E-Mail:
einkauf.telecom@sbb.ch
1.2 Teilnahmeanträge sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 01.03.2024
- Bemerkungen: Die Fragen werden rollend beantwortet.
1.4 Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge- Datum: 11.03.2024, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Der Teilnahmeantrag ist auf einem USB-Stick und in einem verschlossenen Umschlag / Paket mit nachfolgenden Vermerken an folgende Adresse einzureichen. Die elektronischen Dokumente müssen mit einer rechtsgültigen elektronischen Unterschrift signiert sein. Wahlweise können Sie den Teilnahmeantrag oder Teile davon, zusätzlich auf Papierform zusenden. Bei Widersprüchen zwischen Papierform und elektronischen Datenträgern gilt die Papierform:
Schweizerische Bundesbahn SBB Einkauf Infrastruktur Janick Dällenbach / I-ESP-EIT-TC «Beschaffung Datennetz Cockpit – NICHT ÖFFNEN» Hilfikerstrasse 3 CH-3000 Bern 65
Massgebend für die termingerechte Eingabe des Teilnahmeantrags ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.
Bei der Übergabe des Teilnahmeantrags an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist der Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin des Teilnahmeantrages per E-Mail (einkauf.telecom@sbb.ch) der SBB zu melden.
Erfolg die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und der Teilnahmeantrag muss spätestens zum Abgabetermin um 17.30 Uhr am Empfang Hilfikerstrasse 1 in Bern abgegeben werden. Öffnungszeiten Empfang: 07.00 – 17.30 Uhr (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen)
Bei der Übergabe des Teilnahmeantrages an den privaten Kurierdienst, ist die Trackingnummer per E-Mail (einkauf.telecom@sbb.ch) der SBB zu melden. Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 13.03.2024, Bemerkungen:
Die Antragsöffnung ist bei der SBB AG nicht öffentlich
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Selektives Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Datennetz Cockpit
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72315000 - Datennetzverwaltungs- und -unterstützungsdienste, | | 72315100 - Datennetzunterstützung, | | 72315200 - Verwaltung von Datennetzen, | | 72310000 - Datenverarbeitung |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die SBB sucht nach einer umfassenden, integrierten Lösung zur Überwachung, Analyse und Optimierung ihres Datennetzwerks und dazugehörigen Serviceleistungen, welche die proaktive Wartung ermöglicht, eine hohe Benutzerfreundlichkeit aufweist und auch im Störungsfall eine effiziente Entscheidungsfindung unterstützt. Die Lösung vergleicht die Service-Performance, anhand von geografisch verteilten Rohdaten. Weiter erkennt die Lösung automatisch Enabler- und Sub-Applikationen anhand von spezifischen "Network Daten Traces" und bietet benutzerfreundliche interaktive grafische Analysen. Das Ziel ist es, Applikations- und Netzwerkdaten zu sammeln und darzustellen, um Muster und Abweichungen zu erkennen und in Dashboards zur Verfügung zu stellen. Die SBB möchte ein Datennetz Cockpit beschaffen, einschliesslich Hardware, Installation, Software, Serviceentwicklung, Wartung und Support.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- gesamte Schweiz
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 60 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Die SBB hat drei Verlängerungsoptionen à je 2 Jahren.
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Optionen sind Gegenstand des Dialoges.
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
- Bemerkungen: Varianten sind zugelassen. Das von der SBB AG geforderte Grundangebot muss in jedem Fall eingereicht werden.
Die vorliegende Beschaffung wird im selektiven Verfahren mit integriertem Dialog gemäss Art. 24 Böb und Art. 6 VöB durchgeführt. Ziel des integrierten Dialoges ist es, eine wechselseitige Klärung des Auftrages hin zu einem gemeinsamen Verständnis des Projektinhalts herbeizuführen. Mit jeder Anbieterin wird der jeweilige Lösungsvorschlag separat und unabhängig von den anderen Anbietern weiterentwickelt.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
3. Bedingungen3.2 Kautionen / Sicherheiten- gem. Präqualifikationsunterlagen
3.5 Bietergemeinschaft- sind zugelassen
3.6 Subunternehmer- sind zugelassen
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Teilnahmeunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Anzahl max. zugelassener Teilnehmer- 3
3.11 Vorgesehener Termin für die Bestimmung der ausgewählten Teilnehmer- 22.03.2024
3.12 Vorgesehene Frist für die Einreichung des Angebotes- 05.08.2024
3.13 Sprachen- Sprachen für Teilnahmeanträge: Deutsch, Englisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
- Bemerkungen: Die Ausschreibungsunterlagen sind gemäss Art. 21 Abs. 2 VöB nur in deutscher Sprache erhältlich. Zusätzlich werden die Unterlagen auch in Englisch publiziert.
Dieses Beschaffungsprojekt wurde am 22.01.2024 im Simap vorangekündet. Die SBB hat innerhalb der gesetzten Frist keine Anfrage erhalten, welche eine französische Übersetzung der Ausschreibungsunterlagen fordert. Die Ausschreibungsunterlagen sind daher nur in deutscher und englischer Sprache erhältlich.
3.14 Gültigkeit des Angebotes- 12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.15 Bezugsquelle für Teilnahmeunterlagen zur Präqualifikation-
unter
www.simap.ch
Sprache der Teilnahmeunterlagen: Deutsch, Englisch
3.16
Durchführung eines Dialogs
-
Ja
- Beschreibung der Durchführung eines Dialogs: Das Dialogverfahren besteht aus drei Dialogen im Rahmen einer öffentlichen Beschaffung. Ziel ist es, eine wechselseitige Klärung des Auftrags zu erreichen. Im ersten Dialog (Briefing) werden wichtige Punkte erläutert. Im zweiten Dialog (Erarbeitungsphase) werden Use Cases umgesetzt und diverse Aspekte geklärt. Im dritten Dialog (Abgleich offene Fragen) werden offene Fragen geklärt und der Wissensstand der Anbieter abgeglichen. Dadurch wird eine enge Zusammenarbeit und ein gemeinsames Verständnis des Projekts angestrebt.
4. Andere Informationen4.2 Geschäftsbedingungen- Es gelten grundsätzlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der SBB. Diese werden innerhalb des Dialoges aufgezeigt.
4.3 Begehungen- Wird während des Dialoges durchgeführt.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
4.6 Sonstige Angaben- Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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