Vorankündigung- Publikationsdatum Simap: 20.11.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Umwelt BAFU
Beschaffungsstelle/Organisator: keine, Kontakt,
E-Mail
beschaffung.wto@bbl.admin.ch,
Schweiz
1.2 Frist für die Einreichung des Angebotes-
Datum
:
31.01.2024, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Bei der vorliegenden Publikation handelt es sich um einen Request for Information (RFI) und nicht um eine Vorankündigung auf eine Ausschreibung. Sämtliche Angaben beziehen sich ausschliesslich auf den vorliegenden RFI. Erwünscht sind die Informationen gemäss Beilage. Angebote sind keine einzureichen. Die Antworten zum RFI können in Deutsch, Französisch oder Englisch bis am 31.01.2024 per E-Mail an beschaffung.wto@bbl.admin.ch eingereicht werden (siehe RFI Dokument Ziffer 2.5).
Fragen zum RFI sind bis am 10.01.2024 im simap Forum zu platzieren und werden spätestens bis zum 17.01.2024 in anonymisierter Form beantwortet.
1.3 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Auftragsart
-
Nicht spezifiziert
1.6
Staatsvertragsbereich
-
Nicht spezifiziert
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- RFI Softwarelösung zur Datenanalyse des Schweizer Emissionsinventars
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, | | 72200000 - Softwareprogrammierung und -beratung, | | 72300000 - Datendienste, | | 72310000 - Datenverarbeitung, | | 72316000 - Datenanalyse, | | 72320000 - Datenbankdienste, | | 72322000 - Datenverwaltung |
2.4 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat den Auftrag, die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen wie Boden, Wasser, Luft, Ruhe und Wald sicherzustellen.
Die Sektion Industrie und Feuerungen des BAFU betreibt seit über 30 Jahren das Emissionsinformationssystem der Schweiz (EMIS).
EMIS ist das wesentliche Controlling-Instrument für die schweizerische Luftreinhaltepolitik und für die Klimagasemissionsziele. Die EMIS-Daten werden regelmässig aufbereitet, analysiert und im Rahmen der internationalen Konventionen und Abkommen werden regelmässig Berichte eingereicht. Die Datenbank enthält Messwerte und modellierte Daten über den Zeitraum von 1900-2050 (60'000 Zeitreihen).
Die aktuell eingesetzte EMIS-Applikation hat das Ende ihrer Lebensdauer erreicht und wird in der jetzigen Version vom Software-Anbieter in absehbarer Zeit nicht mehr weiterentwickelt.
Der RFI hat zum Ziel, einen Marktüberblick zu schaffen.
2.5 Ort der Beschaffung- RFI, nicht relevant.
2.6 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.10 Ausführungstermin- Bemerkungen: Offen
3. Bedingungen3.5 Bietergemeinschaft- RFI, nicht relevant.
3.6 Subunternehmer- RFI, nicht relevant.
3.10 Bezugsquelle der Vorankündigungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Vorankündigungsunterlagen sind verfügbar ab: 20.11.2023 Sprache der Vorankündigungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Vorankündigungsunterlagen: Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden.
3.11
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4.6 Sonstige Angaben- Es handelt sich bei dieser Veröffentlichung nicht um eine Ausschreibung, sondern um einen Request for Information (RFI) im Vorfeld einer allfälligen späteren Ausschreibung. Der Auftraggeber geht mit diesem RFI gegenüber dem Informationslieferanten keine Verpflichtungen ein. Die Teilnahme am vorliegenden RFI ist freiwillig und verschafft dem Teilnehmer keine Vorteile für eine allfällige nachfolgende öffentliche Ausschreibung.
Dieser RFI ist komplett unabhängig von einer allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführenden Ausschreibung.
Die Bedarfsstelle/Vergabestelle ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht an konkreten Offerten interessiert und wird solche, die unaufgefordert eingereicht werden, nicht beachten. Der RFI verpflichtet die Bedarfsstelle/Vergabestelle zudem in keiner Weise zu einer konkreten Beauftragung oder Beschaffung.
Die Unternehmen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bedarfsstelle/Vergabestelle für die Beantwortung dieses RFI bzw. die diesbezüglichen Aufwendungen und die in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellten Dokumente der Unternehmen keine Entschädigung leisten wird, bzw. die Unternehmen diesbezügliche Kosten selber zu tragen haben. Die Teilnahme und Abgabe einer Antwort geschieht auf freiwilliger Basis und ist unverbindlich.
Eine Nichtteilnahme an diesem RFI führt nicht zum Ausschluss von einer allfälligen Ausschreibung.
Eine Teilnahme an diesem RFI führt nicht zu einer Vorbefassung hinsichtlich einer allfälligen Ausschreibung.
Es werden von Seiten der Bedarfsstelle/Vergabestelle keine Geheimhaltungserklärungen unterzeichnet.
Ergänzend wird auf die zum vorliegenden RFI gehörenden Unterlagen verwiesen.
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