Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 23.09.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bedag Informatik AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Bedag Informatik AG,
zu Hdn. von
Beschaffung Bedag, Engehaldenstrasse 12,
3012
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung@bedag.ch,
URL
www.bedag.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Softwareanalyse und Datenmanagement Tool
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Verlängerung des bisherigen Lizenz- und Supportvertrags für die Software XPEDITER und FILEAID/RDX (Softwareanalyse und Datenmanagement Tool von Mainframe Systemen) für drei Jahre.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 48213000 - Softwarepakte für die Betriebssystemerweiterung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: BMC Software Distribution B.V., Boeingavenue 220,
1119
PN Schiphol-Rijk,
Niederlande
Preis (Gesamtpreis):
CHF 678'554.45 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Gründe für die freihändige Vergabe sind folgende:
Gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. e IVöB 2019 kann der Auftraggeber einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn die folgende Voraussetzung erfüllt ist: Ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen ist aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich, würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen. Diese Voraussetzung ist hier aus den folgenden Gründen erfüllt: Ein Wechsel der eingesetzten Software würde erhebliche Schwierigkeiten (u.a. betriebliche Risiken) und deutliche Mehrkosten mit sich bringen.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 22.09.2022
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kanton Bern, Generalsekretariat, Münsterplatz 12, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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