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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1199749
31.05.2021|Projekt-ID 215375|Meldungsnummer 1199749|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 31.05.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: BLS AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BLS AG,  zu Hdn. von Michael Völkel, Genfergasse 11,  3001  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  Beschaffung.IT@bls.ch,  URL www.bls.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Leistungen IT-Infrastruktur und Workplace
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Im Bereich IT Operations der BLS wird hinsichtlich IT Infrastruktur und IT Arbeitsplatz externe Unterstützung benötigt um den Betrieb sicherzustellen und Projekte abwickeln zu können.
Folgende sechs Lose werden hiermit ausgeschrieben:
•Los 1: Support von IT-Infrastruktur Produkten inkl. weiterer Leistungen
•Los 2: Engineering Leistungen in IT-Infrastruktur Projekten
•Los 3: Workplace Engineering Leistungen
•Los 4: Mobile Engineering Leistungen
•Los 5: Projektleiterdienstleistungen IT-Infrastruktur
•Los 6: Projektleiterdienstleistungen Workplace
Ziel der Ausschreibung ist die Evaluation von einem bis zu mehreren Partnern für Leistungen IT-Infrastruktur und Workplace mit welchen Rahmenverträge und ein Supportvertrag (Los 1) für die nächsten vier (4) bis max. fünf (5) Jahre abgeschlossen werden.
Los-Nr: 4
Kurze Beschreibung: Mobile Engineering Leistungen

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: baseVISION AG, Industriestrasse 14,  4658  Däniken SO,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 764'000.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Der publizierte Preis bezieht sich auf den im Preisblatt verwendeten «Vergleichspreis» über die maximale Vertragslaufzeit inkl. Optionen (Folgeauftrag). Es besteht keine Abnahmegarantie seitens BLS.

Name: WAGNER AG Informatik Dienstleistungen, Industrie Neuhof 15,  3422  Kirchberg BE,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 723'500.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Der publizierte Preis bezieht sich auf den im Preisblatt verwendeten «Vergleichspreis» über die maximale Vertragslaufzeit inkl. Optionen (Folgeauftrag). Es besteht keine Abnahmegarantie seitens BLS.

Name: SmartIT Services AG, Weissensteinstrasse 2 b,  3008  Bern,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 673'500.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Der publizierte Preis bezieht sich auf den im Preisblatt verwendeten «Vergleichspreis» über die maximale Vertragslaufzeit inkl. Optionen (Folgeauftrag). Es besteht keine Abnahmegarantie seitens BLS.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Anbieter überzeugten mit qualitativ und preislich sehr guten Angeboten, welche insgesamt zu den wirtschaftlich vorteilhaftesten Offerten resultierten.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 23.01.2021
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1176021

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 26.05.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.